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Betreff: VERSICHERUNGSSCHUTZ AOK / DKV SEGUROS : Erwiderung zum Sachverhalt !!!
Datum: Tue, 10 Jun 2025 13:36:23 +0200
Von: Human <arno@humanearthling.org>
An: Rumpf Manuela <Manuela.Rumpf@KV-KUS.de>, Landkreis + Kreisverwaltung Kusel' = Jobcenter/Sozialamt <kv-kusel@poststelle.rlp.de>, AOK Rheinland-Pfalz <service@rps.aok.de>, AOK Herr Gerhard Wagner <gerhard.wagner@rps.aok.de>, DKV Seguros Tenerife <AtencionCliente.Tenerife@dkvseguros.es>


Hallo Frau Rumpf . . .
Ganz zum Schluss auch etwas Mailverkehr mit Herr Herr Gerhard Wagner, zuständiger Sachbearbeiter bei der AOK, mit der gleichen Telefonnummer (06331 802158); wie so mir von Ihnen von der Teamleiterin mitgeteilt !!! Dort finden Sie auch die Angaben (AZ) der DKV Seguros, sowie die jeweiligen "Ansprechpartner"  (IHRE PARTNER IM RAHMEN DER BEANTRAGTEN AMTSHILFE, Frau Rumpf !!!). Mehr an Unterlagen habe ich nciht.
Was heißt hier "
Überprüfungsantrag bei der AOK nochmals zu stellen und umgehend die geforderten Nachweise dort vorzulegen" ?!
A : Habe ich diesen Antrag auf Anraten einer Richterin vom LSG RLP schon gestellt. Und mittlerweile auch alle mir verfügbaren Nachweise dort eingereicht. Undauf Ihre verlangen, wie Ihnen ja schon mitgeteilt, bei der AOK dann nochmals nachgereicht !!!
B : Ich habe keinen Versicherungspolice oder sonstige schriftliche Unterlagen. Wie vielleicht noch in Erinnerung ?! Meine EX hat mich damals auf Teneriffa ganz 'herrlich abgezogen'. Klar Deutsch: In betrügerischer Absicht mein Erbe vereinnahmt ! All meine Unterlagen, Hausrat, PC etc. ist dabei radikal den Bach herunter gegangen. Weg! Ablauf: Ley Orgánica de Medidas de Protección Integral contra la Violencia de Género. Anzeige wegen häuslicher Gewalt in Form eine in Spanien so allgemein bekannten 'Denuncia Falsa', wegen angeblichem hingebungsvollem Würgen (ohne Würgemale). Ihr damals anwesender kubanischer Freund, unser gemein samer Mitbewohner, konnte das auch bestätigt und war zum Zeitpunkt des so dargestellten Vorfall im Haus. Er wurde nicht vom Gericht als Zeuge angehört !!! Auich das nachweisbaren Schulden waren niemals Thema in diesen 4 verschiedenen Verhandlungen. Und JA. Ich funktioniere einigermaßen 'auf Zack', wenn ich im Knast bin oder davon bedroht akut bin. Die Schwägerin ( hat mir sehr geholfen) und mich direkt nach dieser Anzeige und auch nach der Zeit im Gefängnis  bei sich zu Hause auf El Hierro in ihrem Haus aufegnommen und teilweise auch über Wochen durch gefüttert !!!
LIVG. Allgemein in Spanien bekannt !!! + !
UNTERLAGEN (teilweise) : http:// volcansolymar.org/ley02
Anzeige (auch ohne Zeugen möglich) genügt. Resultat: Eleganter Rausschmiss aus dem gemeinsam bewohnten Haus, direkt Polizei, direkt Gefängnis. In Anschluss dann Untersuchungshaft. 8 Monate. Dann entlassen. Und lt. der Schwägerin meiner EX auf Teneriffa hat die Justiz das Verfahren mittlerweile nieder gelegt. Das technische Problem bei LIVG. Das geht Alles sehr schnell. Und als Mann hat man da überhaupt keine (~0) Chancemn oder gar Möglichkeiten. Erst wird man abgeholt, dann sitzt man bis zu Verhandlung in einer Zelle und dann wird man schuldig gesprochen. Alllgemein bekannt in Spanien !!!
[ https://es.wikipedia.org/wiki/ Ley_Orgánica_de_Medidas_de_Protección_Integral_contra_la_Violencia_de_Género ]
Nein. Ich habe
keine Versicherungspolice oder sonstige schriftliche Unterlagen !!!! + !
C. Das ist der AOK auch bekannt. Die haben die Versicherungsnummer der Police (hat ca. 3 Monate gedauert da in Spanien heran zu kommen), die jeweiligen Ansprechpersonen auf Teneriffa und auch in Deutschland. Mehr kann ich da auch nicht machen !!! + !
-------- Weitergeleitete Nachricht --------

Betreff: Wagener Gesundheitskarte + AOK !
Datum: Tue, 29 Apr 2025 15:35:50 +0200
Von: Human <arno@humanearthling.org>
An: Rumpf Manuela <Manuela.Rumpf@KV-KUS.de>

Habe mit der AOK Herr Gerhard Wagner <gerhard.wagner@rps.aok.de> telefoniert.
Gleiche Rufnummer wie Frau Graf.
Er hat mir versprochen sich erneut ( wir hatten schon 2023/24 ausgiebig Kontakt, gemailt  und telefoniert ) und im Sinne eines baldigen Versicherungsschutz bei der AOK dahinter zu klemmen.
Also weiter anwarten . . .
MfG


D. Eben versucht den zuständigen Sachbearbeiter, Herr Wagner in Pirmasens zu erreichen.
Ist ab 16ten wieder im Haus. Versuche es dann noch Mal. Der Mann versteht auch nicht warum & weswegen das nicht klappt !!!

E. IHRE MAIL 02.06.2025, 10:14

Als Argumentation für das Bestehen eines Anspruches auf Wiederaufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung wird folgendes vorgebracht: Herr/ Frau X war bis zur Verlegung des Wohnsitzes nach Spanien bei der XXX gesetzlich krankenversichert. Es ist zu beachten, dass Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung in Spanien für EU-Bürger dann besteht, wenn sie sich mindestens 3 Monate in Spanien aufgehalten und sich im Ausländerregister eingetragen haben und beim Einwohnermeldeamt der spanischen Wohnsitzgemeinde angemeldet haben. Es ist ferner zu berücksichtigen, dass in Spanien eine Kombination zwischen der (kostenlosen) öffentlichen Gesundheitsversorgung und privaten Zusatzversicherungen weit verbreitet ist. Daher ist eine klare Zuordnung während des Aufenthaltes in Spanien zum System der (rein) privaten Krankenversicherung nicht möglich. Zudem gilt auf der Grundlage von Art. 5 Buchst. b der Verordnung (EG) 883/04 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, dass Sachverhalte oder Ereignisse, die nach den Rechtsvorschriften des zuständigen Mitgliedsstaates Rechtswirkungen haben, von einem anderen Mitgliedstaat so berücksichtigt werden, als ob sie im eigenen Hoheitsgebiet eingetreten wären. Demnach muss der Zugang zum System der Gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung in der Bundesrepublik beachtet werden.Da somit keine eindeutige Zuordnung zum System der privaten Krankenversicherung während des Aufenthaltes in Spanien möglich ist, besteht seit der Rückkehr in die Bundesrepublik nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Bitte teilen Sie mir den Sachstand Ihrer Korrespondenz mit der AOK mit. Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
ZUM SACHVERHALT hier in Kusel:
Das habe ich bei dem Erstantrag auf Krankenversicherungsschutz auch so dem Mitarbeiter der AOK in Kusel so bei der persönichen Vorsprache mitgeteilt.
Nein. Keine dem deutschen Standard vergleichbaren Versicherungsschutz. Die 'Versicherung' (mtl. ca. 40 €) dient nur dazu die Chipkarte für das spanische Notunfallsystem 'Centro Salud' zu bekommen. Der Sachbearbeiter dann bei der AOK: Ja, denn müssen sie hier bei "private KV" das Häkchen setzen. Etc. USW!
1. Ich war weder gesetzlich, noch privat, in einem Vertragsverhältnis dem deutschen Krankenversicherungsschutz vergleichbar !!! + !
Ich möchte Sie nochm als auffordern im Rahmen der so bereits beantragten Amtshilfe der Sache nun endlich ein Ende zu bereiten.
SCHRITT 1: Als hierbei zuständiger Leistungsträger fordere ich Sie hiermit auf eigenständig bei der AOK eine Überprüfungsantrag zu stellen und eine Stellungsnahme der hierbei Verantwortlichen einzufordern. Bei mir wird auf Mail oder eben postalische Schreiben (nachweisbar) nicht geantwortet !!! + !
Hochachtungsvoll + MfG
Arno Wagener

Am 10.06.2025 um 10:08 schrieb Rumpf Manuela:

Guten Tag Herr Wagener,

 

ich habe zwischenzeitlich die Rückmeldung der AOK bekommen, dass ein Überprüfungsantrag nur erfolgen kann, wenn Sie die geforderten Nachweise vorlegen. Da Sie dies bislang nicht getan hätten, bleibe es bei der Ablehnung der Versicherungspflicht aus 2019.

 

Aktuell übernehmen wir die Behandlungskosten im Rahmen der Krankenhilfe gem. §§ 47 ff SGB XII. Hier werden lediglich die Kosten von absolut notwendigen und unabweisbaren Krankenbehandlungen übernommen, da die Aufnahme in ein Versicherungsverhältnis bei der AOK unseres Erachtens vorrangig ist!!!! Ich fordere Sie daher auf den Überprüfungsantrag bei der AOK nochmals zu stellen und umgehend die geforderten Nachweise dort vorzulegen.

 

Gemäß § 60 des Sozialgesetzbuches I (SGB I) sind Sie verpflichtet alle Tatsachen anzugeben und mit entsprechenden Nachweisen zu belegen, die für die Leistung erheblich sind.

 

Sofern Sie diesen Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, kann die Sozialleistung gem. § 66 SGB I versagt werden. Die Versicherungspflicht bei der AOK ist vorrangig vor den Leistungen gem. §§ 47 SGB XII, daher ist es WICHTIG, dass Sie Ihren Mitwirkungspflichten nachkommen. Zudem liegt es auch in Ihrem Interesse, dass das Versicherungsverhältnis bei der AOK endlich bestätigt werden kann. Damit sind deutliche Vorteile für Sie verbunden, insbesondere auch, was den Zahnersatz betrifft.

 

Ich hatte Ihnen darüber hinaus eine Argumentationsvorlage gegenüber der AOK zugesandt, da in einem gleichgelagerten Fall die Aufnahme unter Berücksichtigung der angeführten Argumente gewährleistet werden konnte. Gerne kann ich Ihnen diese nochmals zukommen lassen, damit Ihr Antrag entsprechend untermauert werden kann.

 

Der Kostenvoranschlag hinsichtlich des Zahnersatzes wurde an einen Gutachter übersandt. Eine Rückmeldung liegt bislang nicht vor.

 

Ich hoffe, dass wir die Angelegenheit bald geklärt bekommen, zumal wir doch die gleichen Interessen verfolgen.

 

 

 

Viele Grüße

i.A. Manuela Rumpf

Referatsleiterin

______________

Kreisverwaltung Kusel

Abteilung 4 – Jugend und Soziales

Referat 41 - Sozialhilfe, Haushaltsüberwachung

Trierer Str. 49-51

66869 Kusel

 

Tel.: 06381/424-349

Fax: 06381/424-50-349

www.landkreis-kusel.de

 

Unsere Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier: https:// landkreis-kusel.de/info/datenschutz.html

 

Von: Human <arno@humanearthling.org>
Gesendet: Donnerstag, 5. Juni 2025 13:17
An: Rumpf Manuela <Manuela.Rumpf@KV- KUS.de>
Betreff: Re: WG: Argumentation gegenüber der AOK

 

Hallo Frau Manuela Rumpf . . .
Ich habe deswegen schon versucht Sie telefonisch zu erreichen ...
Die Zahnärztin - so das Verlauten von Frau Nowrotek - benötigt noch die Bestätigung der Übernahme der Behandlungskosten betreffend dem Zahnersatz vom Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel.
Zu Ihrer Information. Da sind jetzt 2 breite Lücken beidseitig in der Mitte.
Insoweit sollte das auch umgehend erledigt werden. Mal wieder kräftig zubeißen können.
MfG
Arno Wagener
: P S :
Ich schreibe das ja zumeist immer so im (doch eher offiziellen) Schriftverkehr mit Briefkopf etc. @ Landkreis + Kreisverwaltung Kusel' = Jobcenter/Sozialamt <kv- kusel@poststelle.rlp.de> . . .

» Lasse uns den Takt ändern ! «

— The 5th Element —

Bzw.:

| Change the Beat ! |


: 5th Element :
» Let's change the beat ! «
» If it's war they want, it's war they'll get ! «


Es ist nun soweit !!! + !
Nur damit Ihr Damen im Sozialamt, schließlich seid Ihr ja irgendwie 'zwangsverpflichtet' entsprechende Eingaben meiner Person dann auch lesen / bearbeiten zu müssen, das dann nicht vollkommen falsch versteht . . .
Ein Telefonat zwischen uns - nächste Woche ?! - wäre da sicherlich hilfreich, um etwaige Missverständnisse im Vorfeld des Geschehen präventiv im Rahmen der so von mir benannten "Mängelbeseitigungsbestimmungen" zu beseitigen . . .

Noch einen schönen Tag. Und dann kommt ja auch bald das Wochenende.

Tja. Das war es auch schon für den heutigen Tag !
Ich schicke das incl. etwaiger Tippfehler und möglicher orthographischer Mängel jetzt einfach mal los.

 

Am 02.06.2025 um 15:59 schrieb Human:

Frau Rumpf . . .
Schon längst gemacht.
Keine Hilfestellung möglich . . .
Bis hoch in die "Chefetage" i.d.S. Armut und Gesundheit in Deutschland e.V. und Caritasverband.
Bzw. auch mit dem 'Oberguru' dieser sicherlich zu bejahenden Initiative : Prof. Dr. Gerhard Trabert . . .
Der Fokus in der Tätigkeit liegt primär in der Asylantenproblematik. Erwerbslose interessieren da nicht !!!
Das wurde Ihnen, also Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel, schon mehrfach mitgeteilt.

UND JA. Ich bin mir vollkommen der Tatsache bewusst, dass ich da kein Einzelfall bin . . .
Lt. Sozialverbände ca. 800.000 Menschen in Deutschland sind von dieser Selbstverwaltung der Krankenversicherungskonzerne betroffen.
Wesentlich für Ihre Arbeit: Warum berührt die Sozilagerichtsbarrkeit nicht diesen Sachverhalt und weigert sich den Sachverhalt zu verhandeln.
Und bei Ihnen bzw. mir ganz perönlich : Die elektronische Gesundheitskarte für meine Person !!! + !
Das mögen vielleicht Ihre Vorgesetzten nicht. Aber es ist Recht und Ornung . . .
Und nun einmal sogar gesetzlich verpflichtend für Ihre Amtstätigkeit ...
MfG
Arno Wagener
: P S :
Etwas zum Anhören ? + ! ( Jeweils 5 - 6 Minuten )
[ http:// citizennet.de/media/audio/audio_lister.php ]
Offenes Verzeichnis wegen den Buchprojekten meiner Person.
Amma Shanti (Ayurveda) und HvB (Hildegard von Bingen) wird Ihnen gefallen !.
Und das hier ist für die werten Damen und Herren Richter*Innen . . .
[ http:// citizennet.de/media/audio/. %C3%87er%20Lerocks%20qpg_LAW.mp3 ]

Am 02.06.2025 um 10:14 schrieb Rumpf Manuela:

 

 

Guten Tag Herr Wagener,

 

ich wollte mich bei Ihnen melden, da ich einen ähnlich gelagerten Fall hinsichtlich der Krankenversicherungsproblematik habe.

 

Die betreffende Person war ebenfalls in Spanien privat versichert und kämpft nun mit der gesetzlichen Krankenkasse um die Wiederaufnahme, da bei dieser das letzte Versicherungsverhältnis vor der Ausreise nach Spanien bestand.

Hilfreiche Unterstützung leistet hier die Clearingstelle in Mainz. Vielleicht können Sie sich auch mal dorthin wenden.

 

Clearingstelle Krankenversicherung RLP

c/o Armut und Gesundheit in Deutschland e.V.

Zitadelle 1, Bau F

55131 Mainz

 

Tel.: 06131/6198611 oder 0174/7798987

E- Mail: kontakt@cskv- rlp.de

 

Homepage: CSKV-rlp.de

 

 

Als Argumentation für das Bestehen eines Anspruches auf Wiederaufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung wird folgendes vorgebracht:

 

Herr/ Frau X war bis zur Verlegung des Wohnsitzes nach Spanien bei der XXX gesetzlich krankenversichert. Es ist zu beachten, dass Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung in Spanien für EU-Bürger dann besteht, wenn sie sich mindestens 3 Monate in Spanien aufgehalten und sich im Ausländerregister eingetragen haben und beim Einwohnermeldeamt der spanischen Wohnsitzgemeinde angemeldet haben. Es ist ferner zu berücksichtigen, dass in Spanien eine Kombination zwischen der (kostenlosen) öffentlichen Gesundheitsversorgung und privaten Zusatzversicherungen weit verbreitet ist. Daher ist eine klare Zuordnung während des Aufenthaltes in Spanien zum System der (rein) privaten Krankenversicherung nicht möglich. Zudem gilt auf der Grundlage von Art. 5 Buchst. b der Verordnung (EG) 883/04 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, dass Sachverhalte oder Ereignisse, die nach den Rechtsvorschriften des zuständigen Mitgliedsstaates Rechtswirkungen haben, von einem anderen Mitgliedstaat so berücksichtigt werden, als ob sie im eigenen Hoheitsgebiet eingetreten wären. Demnach muss der Zugang zum System der Gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung in der Bundesrepublik beachtet werden.

 

Da somit keine eindeutige Zuordnung zum System der privaten Krankenversicherung während des Aufenthaltes in Spanien möglich ist, besteht seit der Rückkehr in die Bundesrepublik nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung.

 

 

Bitte teilen Sie mir den Sachstand Ihrer Korrespondenz mit der AOK mit.

 

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

 

 

Viele Grüße

i.A. Manuela Rumpf

Referatsleiterin

______________

Kreisverwaltung Kusel

Abteilung 4 – Jugend und Soziales

Referat 41 - Sozialhilfe, Haushaltsüberwachung

Trierer Str. 49-51

66869 Kusel

 

Tel.: 06381/424-349

Fax: 06381/424-50-349

www.landkreis- kusel.de

 

Unsere Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier: https:// landkreis-kusel.de/info/datenschutz.html

 



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Betreff: Wagener / DVK + Klage und so ...
Datum: Mon, 5 Jun 2023 14:32:17 +0200
Von: Human <arno@humanearthling.org>
An: AOK Herr Gerhard Wagner <gerhard.wagner@rps.aok.de>


Hallo Herr Gerhard Wagener ...
Unser Gespräch am Telefon . . .
Im Anhang der Mail das Schreiben von der DKV.
Die Daten der Sachbearbeiterin :
Frau Müller
Aachener Straße 300
50933 Köln
Tel 0221 578 3846
Fax 0221 578 6000
theresa.mueller@ergo.de
Die Daten der DKV Seguros :
DKV Seguros -> 01/04/2018
Póliza 37 000 25857 DKV Integral Copago Complet
KLAGE : STICHWORT(e) :
Anhängiges Verfahren . . .
Das es sich ja im Umgang Bürger / AOK um ein sozialversicherungspflichtiges Verhältnis mit einem "Träger der öffentlichen Gewalt" handelt sollte diese Argumentation beim Landessozialgericht funktionieren. Wenn ich
also in dem Sinne zargumentieren kann - das geht eigentlich auch ohne schriftliche Bestätigung als Nachweis - und wenn Sie als hierbei zuständiger Sachbearbeiter erklären, dass die Angelegenheit KV noch bei der AOK in der Schwebe, i.d.S. eben anhängig ist, müsste das als ausreichende Argumentation beim LSG und ebenso wegen der Gesundheitshilfe beim Sozialamt eigentlich klappen . . .
Diese ganz Prüfung beim LSG RLP, in der Situation "wahnhaftes Querulantentum" ist mit diesem juristischem Maulkorb auch die Forderung eines PKH-Antrag insoweit "wahnhaft", zieht sich ganz locker ein paar Monate hin.
Wenn das Verfahren also so lang 'schweben' kann wäre das dabei wirklich ideal ...
Und letztendlich geht es jetzt um "Lobbyarbeit" und eigentlich sollte da auch die Clearingstelle Rheinland-Pfalz etc. Interesse zeigen !
Mit einem kompetenten und ebenso motivierten Anwalt ist dann auch diese "Querulanz" schnell ein "Auslaufmodel".
Nochmals Danke für's Zuhören und den Gedankenaustausch. Auch wenn ich dabei viel geredet habe . . .
MfG
Arno Wagener


Das versprochene Schreiben "Querulanzia 01" ...
http:// www.erwerbslosenverband.org/ klage/00_querulantentum_klage_deckblatt_02.html
Ziemlich am Anfang auch der Hinweis auf "Betrachtungen aus dem Mülleimer der Nation".
Und darunter dann auch etwas von ' Hildegard ' - H v B - und einer Enzyklika von 1931 ...

Zugegeben. Da sind jetzt bereits 92 Jahre vergangen. Aber an der grundsätzlichen Aussage des damaligen Papstes » eines ausbeuterischen Kapitalismus, der Machtzusammenballung in den Händen einzelner Manager, der Selbstaufhebung des Wettbewerbs und dem „Imperialismus des internationalen Finanzkapitals“ « hat sich ja nun wirklich nicht allzuviel zum Besseren geändert. Oder ?!
Genau genommen stecken wir in einer nahezu "verselbstständigten" Ökonomie fest. Und der so nun schon seit annähernd 70 Jahren den "Entscheidern" bekannte "Klimawandel" fängt gerade an sich in eine 'Klimakrise' globalen Ausmaß zu verwandeln.
Der erwähnte Klimabeschluss vom BVerfG ist auch in der Datei zu finden...




-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: 37 000 25757 ¡! COBERTURA DE SEGURO en TENERIFE ¿? CRM:0223352
Datum: Thu, 18 Mar 2021 09:56:30 +0000
Von: Atención Cliente Tenerife <AtencionCliente.Tenerife@dkvseguros.es>
An: arno@humanearthling.org <arno@humanearthling.org>


Estimado Señor:
 
No entiendo exactamente qué es lo que nos solicita.
 
Por lo que veo en nuestra base de datos, usted estuvo asegurado con DKV Seguros durante el periodo del 22/08/20214 hasta 01/04/2018, que fué el último mes que pagó los recibos de la póliza 37 000 25857 DKV Integral Copago Complet.
 
Saludos cordiales
 
Miqueas González
Atención al Cliente
DKV Seguros 
 
 

------------------- Mensaje original -------------------
De: arno@humanearthling.org;
Recibido: Tue Mar 16 2021 22:25:20 GMT+0000 (hora estándar de Europa occidental)
Para: DKV Tenerife; jobcenter-m&i@kv-kus.de; oliver.eis@rps.aok.de;
Asunto: ¡! COBERTURA DE SEGURO en TENERIFE ¿?


Estimados damas y caballeros . . .
Le pido respetuosamente que proteja la salud y el bienestar de un ciudadano alemán. ¡ Y - por favor - responde a este correo !
Durante una llamada telefónica en marzo / abril de 2020 con un empleado de su compañía de seguros, me informaron que no había documentos en mi persona. Sin embargo, un empleado de la AOK me informó recientemente que tengo la "obligación de entregar" y que debo proporcionar las pruebas adecuadas.
Por lo tanto, esta carta y la solicitud sobre una supuestamente según la declaración de mi ex socia, la Sra. Ulrike Schneider, una relación de seguro existente con su empresa.
Nunca he utilizado los servicios de su empresa.
Pero ahora necesito esta 'decisión negativa' para la AOK.
C / O Finca Casita Verde
58 Calle la Degollada
ES - 38589 Arico el Viejo
Provincia de Santa Cruz de Tenerife, Islas Canarias
Atentamente ...
Arno Wagener

: E N :
Dear Sirs and Madames ...
I respectfully ask you to protect the health and well-being of a German citizen. Please reply to this mail !
During a phone call in March / April 2020 with an employee of your insurance company you informed me that there were no documents on my person. However, an employee of the AOK recently informed me that I have the "obligation to deliver" and that I have to provide appropriate evidence.
Therefore this letter and the request about an allegedly according to the statement of my former partner, Ms. Ulrike Schneider, an existing insurance relationship with your company.
I have never used your company's services.
But now I need this 'negative decision' for the AOK.
c / o Finca Casita Verde
58 Calle la Degollada
ES - 38589 Arico el Viejo
Province of Santa Cruz de Tenerife, Islas Canarias
Sincerely . . .
Arno Wagener

: D E :
Sehr geehrte Damen und Herren ...
Ich bitte Sie mit Respekt, die Gesundheit und das Wohlbefinden eines deutschen Bürgers zu schützen. Bitte antworten Sie auf diese Mail !
Bei einem Telefonat im März / April 2020 mit einem Mitarbeiter Ihrer Versicherung wurde mir mitgeteilt, dass keine Unterlagen zu meiner Person vorhanden sind. Ein Mitarbeiter der AOK hat mir aber kürzlich mitgeteilt, dass ich jedoch in der "Bringschuld" bin und einen entsprechenden Nachweis erbríngen muss.
Deshalb dieses Schreiben und die Anfrage wegen einem angeblich lt. Aussage meiner ehemaligen Lebensgefährtin, Fr. Ulrike Schneider, bestehenden Versicherungsverhältnis bei Ihrem Unternehmen.
Ich habe niemals Leistung bei Ihrem Unternehmen in Anspruch genommen.
Brauche aber jetzt diesen 'Negativ-Bescheid' für die AOK.
c / o Finca Casita Verde
58 Calle la Degollada
ES - 38589 Arico el Viejo
Province Santa Cruz de Tenerife, Islas Canarias
Mit freundlichem Gruß ...
Arno Wagener



-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: VERSICHERUNGSSCHUTZ auf TENERIFE
Datum: Fri, 12 Feb 2021 10:53:23 +0100
Von: Human <arno@humanearthling.org>
An: DKV Seguros Tenerife <AtencionCliente.Tenerife@dkvseguros.es>, AOK Oliver Eis <oliver.eis@rps.aok.de>


Sehr geehrte Damen und Herren ...
Bei einem Telefonat im März / April 2020 mit einem Mitarbeiter Ihrer Versicherung wurde mir mitgeteilt, dass keine Unterlagen zu meiner Person vorhanden sind. Ein Mitarbeiter der AOK hat mir aber kürzlich mitgeteilt, dass ich jedoch in der "Bringschuld" bin und einen entsprechenden Nachweis erbríngen muss.
Deshalb dieses Schreiben und die Anfrage wegen einem angeblich lt. Aussage meiner ehemaligen Lebensgefährtin, Fr. Ulrike Schneider, bestehenden Versicherungsverhältnis bei Ihrem Unternehmen.
Ich habe niemals Leistung bei Ihrem Unternehmen in Anspruch genommen.
Brauche aber jetzt diesen 'Negativ-Bescheid' für die AOK.
Finca Casita Verde
58 Calle la Degollada
ES - 38589 Arico el Viejo
Province Santa Cruz de Tenerife, Islas Canarias
Hochachtungsvoll + MfG
Arno Wagener
 

-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Arno Wagener /// Service-Nr. 53 230659 W 018 /// K-Nr. 6594
Datum: Fri, 22 Jan 2021 11:17:13 +0100
Von: Human <arno@humanearthling.org>
An: Herr Gerd Dauenhauer <firmenkunden.ps@service.rps.aok.de>, Herr Dietmar Ohler <dietmar.ohler@rps.aok.de>, Frau Daniela Lettang C / O <jobcenter-m&i@kv-kus.de>
 
Sehr geehrter Herr Gerd Dauenhauer und Herr Herr Dietmar Ohler …
Mein Schreiben - abgegeben bei der AOK in Kusel - vom 19.10.2020 !
Als PDF im Anhang dieser Mail . . .
In Kurzform : Soweit bekannt hat die DVK in Spanien keine Unterlagen.
Somit ist Ihr Schreiben [5323 065 9W018 28. November 2019 ] gegenstandlos.
Bzw. ganz prinzipiell ! Als Erwerbsloser sehe ich die AOK in der Pflicht einen gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Zumindestens sollten Sie innerhalb 3 Monaten auf eine formal korrekte Anfrage als Versicherungsträger reagieren ! Gemäß diesem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) sollten / müssen gerade Sie als Versicherungsträger und somit Träger öffentlicher Gewalt § 1 Ziel und Verantwortung der Träger öffentlicher Gewalt (1), (2) und (3) Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit und insoweit auch Beachtung und Achtung schenken.
Ich will nur einen normalen, also so bezeichnete gesetzlichen, Krankenversicherungsschutz !
Wir können das aber auch gerne ganz grundsätzlich klären . . .
Da stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Und sicher auch die Sozialverbände !
Wegen dieser so benannten 'Behinderung' wenden Sie sich doch bitte an das Team M&I bei dem so bezeichneten 'Jobcenter' in Kusel.
Hochachtungsvoll + MfG
Arno Wagener

 

 



-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Arno Wagener /// Service-Nr. 53 230659 W 018
Datum: Mon, 25 Nov 2019 23:36:06 +0100
Von: Human <arno@humanearthling.org>
An: Herr Gerd Dauenhauer <firmenkunden.ps@service.rps.aok.de>, Herr Dietmar Ohler <dietmar.ohler@rps.aok.de>
 

 

Sehr geehrter Herr Gerd Dauenhauer und Herr Herr Dietmar Ohler …

Als Anhang in dieser Mail die Schreiben an den 'Firmenkundenservice' der AOK und Herr Ohler von der Zweigstelle in Kusel. Und natürlich den ausgefüllten Fragebogen wegen den Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft bei der AOK.

Ich werde das Ganze dann noch unterschrieben bei der AOK in Kusel einreichen . . .

Hochachtungsvoll + MfG

Arno Wagener

 


-------- Weitergeleitete Nachricht --------

Betreff: Krankenversicherung - Renteninformation - Sozialversicherungsausweis
Datum: Thu, 17 Oct 2019 10:22:13 +0200
Von: Human <arno@humanearthling.org>
An: AOK Rheinland-Pfalz <service@rps.aok.de>
 

Sehr geehrte Damen und Herren . . .

Anmeldung zur gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung bei der AOK
Zuletzt angemeldet in Kaiserslautern.  Leider fehlen mir derzeit alle Angaben oder diese Unterlagen.
Dann benötige ich wegen Verlust die Neuausstellung und auch Zusendung eines Sozialversicherungsausweises.
Und auch die Übermittlung meiner Rentenversicherungsnummer.
Daten zur Person :
Arno Wagener geb.: 23.06.1959 in Eiserfeld / Kr. Siegen
Wohnhaft derzeit :
Zum alten Wasserwerk
Hauptstraße 67
66871 Theisbergstegen / Godelhausen
 
Hochachtungsvoll und MfG
Arno Wagener

 

 

Aviso de Confidencialidad y Privacidad: Su privacidad es un derecho fundamental, por ello en cumplimiento de lo dispuesto en el Reglamento 2016/679 y la ley 3/2018 de Protección de Datos personales, le informamos que su correo electrónico, así como el resto de los datos de carácter personal que nos facilite son tratados por DKV Seguros y Reaseguros SAE, que el contenido de este correo y sus posibles adjuntos tiene carácter confidencial o estrictamente confidencial si contempla datos sensibles, está destinada a ser leída sólo a quienes va dirigida y por tanto si usted recibe este mensaje por error, le informamos que por garantía del secreto de las comunicaciones conforme al art 18.3 de la Constitución Española y el art 197 de nuestro Código Penal, está totalmente prohibida, y puede ser ilegal, cualquier divulgación, distribución o reproducción de esta comunicación, le rogamos que nos lo notifique inmediatamente reenviando el mensaje original a la dirección dpogrupodkv@dkvseguros.es y a continuación lo borre definitivamente de su sistema. Tiene toda la información sobre nuestra política de privacidad y cómo gestionamos sus derechos de información, acceso, rectificación, oposición, limitación, portabilidad o supresión en nuestra web en https://dkvseguros.com/aviso-legal siguiendo el procedimiento ahí indicado.




-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: 37 000 25757 ¡! COBERTURA DE SEGURO en TENERIFE ¿? CRM:0223352
Datum: Thu, 18 Mar 2021 09:56:30 +0000
Von: Atención Cliente Tenerife <AtencionCliente.Tenerife@dkvseguros.es>
An: arno@humanearthling.org <arno@humanearthling.org>


Estimado Señor:
 
No entiendo exactamente qué es lo que nos solicita.
 
Por lo que veo en nuestra base de datos, usted estuvo asegurado con DKV Seguros durante el periodo del 22/08/20214 hasta 01/04/2018, que fué el último mes que pagó los recibos de la póliza 37 000 25857 DKV Integral Copago Complet.
 
Saludos cordiales
 
Miqueas González
Atención al Cliente
DKV Seguros 
 
 

------------------- Mensaje original -------------------
De: arno@humanearthling.org;
Recibido: Tue Mar 16 2021 22:25:20 GMT+0000 (hora estándar de Europa occidental)
Para: DKV Tenerife; jobcenter-m&i@kv-kus.de; oliver.eis@rps.aok.de;
Asunto: ¡! COBERTURA DE SEGURO en TENERIFE ¿?


Estimados damas y caballeros . . .
Le pido respetuosamente que proteja la salud y el bienestar de un ciudadano alemán. ¡ Y - por favor - responde a este correo !
Durante una llamada telefónica en marzo / abril de 2020 con un empleado de su compañía de seguros, me informaron que no había documentos en mi persona. Sin embargo, un empleado de la AOK me informó recientemente que tengo la "obligación de entregar" y que debo proporcionar las pruebas adecuadas.
Por lo tanto, esta carta y la solicitud sobre una supuestamente según la declaración de mi ex socia, la Sra. Ulrike Schneider, una relación de seguro existente con su empresa.
Nunca he utilizado los servicios de su empresa.
Pero ahora necesito esta 'decisión negativa' para la AOK.
C / O Finca Casita Verde
58 Calle la Degollada
ES - 38589 Arico el Viejo
Provincia de Santa Cruz de Tenerife, Islas Canarias
Atentamente ...
Arno Wagener

: E N :
Dear Sirs and Madames ...
I respectfully ask you to protect the health and well-being of a German citizen. Please reply to this mail !
During a phone call in March / April 2020 with an employee of your insurance company you informed me that there were no documents on my person. However, an employee of the AOK recently informed me that I have the "obligation to deliver" and that I have to provide appropriate evidence.
Therefore this letter and the request about an allegedly according to the statement of my former partner, Ms. Ulrike Schneider, an existing insurance relationship with your company.
I have never used your company's services.
But now I need this 'negative decision' for the AOK.
c / o Finca Casita Verde
58 Calle la Degollada
ES - 38589 Arico el Viejo
Province of Santa Cruz de Tenerife, Islas Canarias
Sincerely . . .
Arno Wagener

: D E :
Sehr geehrte Damen und Herren ...
Ich bitte Sie mit Respekt, die Gesundheit und das Wohlbefinden eines deutschen Bürgers zu schützen. Bitte antworten Sie auf diese Mail !
Bei einem Telefonat im März / April 2020 mit einem Mitarbeiter Ihrer Versicherung wurde mir mitgeteilt, dass keine Unterlagen zu meiner Person vorhanden sind. Ein Mitarbeiter der AOK hat mir aber kürzlich mitgeteilt, dass ich jedoch in der "Bringschuld" bin und einen entsprechenden Nachweis erbríngen muss.
Deshalb dieses Schreiben und die Anfrage wegen einem angeblich lt. Aussage meiner ehemaligen Lebensgefährtin, Fr. Ulrike Schneider, bestehenden Versicherungsverhältnis bei Ihrem Unternehmen.
Ich habe niemals Leistung bei Ihrem Unternehmen in Anspruch genommen.
Brauche aber jetzt diesen 'Negativ-Bescheid' für die AOK.
c / o Finca Casita Verde
58 Calle la Degollada
ES - 38589 Arico el Viejo
Province Santa Cruz de Tenerife, Islas Canarias
Mit freundlichem Gruß ...
Arno Wagener



-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: VERSICHERUNGSSCHUTZ auf TENERIFE
Datum: Fri, 12 Feb 2021 10:53:23 +0100
Von: Human <arno@humanearthling.org>
An: DKV Seguros Tenerife <AtencionCliente.Tenerife@dkvseguros.es>, AOK Oliver Eis <oliver.eis@rps.aok.de>


Sehr geehrte Damen und Herren ...
Bei einem Telefonat im März / April 2020 mit einem Mitarbeiter Ihrer Versicherung wurde mir mitgeteilt, dass keine Unterlagen zu meiner Person vorhanden sind. Ein Mitarbeiter der AOK hat mir aber kürzlich mitgeteilt, dass ich jedoch in der "Bringschuld" bin und einen entsprechenden Nachweis erbríngen muss.
Deshalb dieses Schreiben und die Anfrage wegen einem angeblich lt. Aussage meiner ehemaligen Lebensgefährtin, Fr. Ulrike Schneider, bestehenden Versicherungsverhältnis bei Ihrem Unternehmen.
Ich habe niemals Leistung bei Ihrem Unternehmen in Anspruch genommen.
Brauche aber jetzt diesen 'Negativ-Bescheid' für die AOK.
Finca Casita Verde
58 Calle la Degollada
ES - 38589 Arico el Viejo
Province Santa Cruz de Tenerife, Islas Canarias
Hochachtungsvoll + MfG
Arno Wagener
 

-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Arno Wagener /// Service-Nr. 53 230659 W 018 /// K-Nr. 6594
Datum: Fri, 22 Jan 2021 11:17:13 +0100
Von: Human <arno@humanearthling.org>
An: Herr Gerd Dauenhauer <firmenkunden.ps@service.rps.aok.de>, Herr Dietmar Ohler <dietmar.ohler@rps.aok.de>, Frau Daniela Lettang C / O <jobcenter-m&i@kv-kus.de>
 
Sehr geehrter Herr Gerd Dauenhauer und Herr Herr Dietmar Ohler …
Mein Schreiben - abgegeben bei der AOK in Kusel - vom 19.10.2020 !
Als PDF im Anhang dieser Mail . . .
In Kurzform : Soweit bekannt hat die DVK in Spanien keine Unterlagen.
Somit ist Ihr Schreiben [5323 065 9W018 28. November 2019 ] gegenstandlos.
Bzw. ganz prinzipiell ! Als Erwerbsloser sehe ich die AOK in der Pflicht einen gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Zumindestens sollten Sie innerhalb 3 Monaten auf eine formal korrekte Anfrage als Versicherungsträger reagieren ! Gemäß diesem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) sollten / müssen gerade Sie als Versicherungsträger und somit Träger öffentlicher Gewalt § 1 Ziel und Verantwortung der Träger öffentlicher Gewalt (1), (2) und (3) Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit und insoweit auch Beachtung und Achtung schenken.
Ich will nur einen normalen, also so bezeichnete gesetzlichen, Krankenversicherungsschutz !
Wir können das aber auch gerne ganz grundsätzlich klären . . .
Da stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Und sicher auch die Sozialverbände !
Wegen dieser so benannten 'Behinderung' wenden Sie sich doch bitte an das Team M&I bei dem so bezeichneten 'Jobcenter' in Kusel.
Hochachtungsvoll + MfG
Arno Wagener

 

 



-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Arno Wagener /// Service-Nr. 53 230659 W 018
Datum: Mon, 25 Nov 2019 23:36:06 +0100
Von: Human <arno@humanearthling.org>
An: Herr Gerd Dauenhauer <firmenkunden.ps@service.rps.aok.de>, Herr Dietmar Ohler <dietmar.ohler@rps.aok.de>
 

 

Sehr geehrter Herr Gerd Dauenhauer und Herr Herr Dietmar Ohler …

Als Anhang in dieser Mail die Schreiben an den 'Firmenkundenservice' der AOK und Herr Ohler von der Zweigstelle in Kusel. Und natürlich den ausgefüllten Fragebogen wegen den Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft bei der AOK.

Ich werde das Ganze dann noch unterschrieben bei der AOK in Kusel einreichen . . .

Hochachtungsvoll + MfG

Arno Wagener

 


-------- Weitergeleitete Nachricht --------

Betreff: Krankenversicherung - Renteninformation - Sozialversicherungsausweis
Datum: Thu, 17 Oct 2019 10:22:13 +0200
Von: Human <arno@humanearthling.org>
An: AOK Rheinland-Pfalz <service@rps.aok.de>
 

Sehr geehrte Damen und Herren . . .

Anmeldung zur gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung bei der AOK
Zuletzt angemeldet in Kaiserslautern.  Leider fehlen mir derzeit alle Angaben oder diese Unterlagen.
Dann benötige ich wegen Verlust die Neuausstellung und auch Zusendung eines Sozialversicherungsausweises.
Und auch die Übermittlung meiner Rentenversicherungsnummer.
Daten zur Person :
Arno Wagener geb.: 23.06.1959 in Eiserfeld / Kr. Siegen
Wohnhaft derzeit :
Zum alten Wasserwerk
Hauptstraße 67
66871 Theisbergstegen / Godelhausen
 
Hochachtungsvoll und MfG
Arno Wagener

 

 

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