| Betreff: | VERSICHERUNGSSCHUTZ AOK / DKV SEGUROS : Erwiderung zum Sachverhalt !!! |
|---|---|
| Datum: | Tue, 10 Jun 2025 13:36:23 +0200 |
| Von: | Human <arno@humanearthling.org> |
| An: | Rumpf Manuela <Manuela.Rumpf@KV-KUS.de>, Landkreis + Kreisverwaltung Kusel' = Jobcenter/Sozialamt <kv-kusel@poststelle.rlp.de>, AOK Rheinland-Pfalz <service@rps.aok.de>, AOK Herr Gerhard Wagner <gerhard.wagner@rps.aok.de>, DKV Seguros Tenerife <AtencionCliente.Tenerife@dkvseguros.es> |
Hallo Frau Rumpf .
. .
Ganz zum Schluss auch etwas Mailverkehr mit Herr Herr Gerhard
Wagner, zuständiger Sachbearbeiter bei der AOK, mit der
gleichen Telefonnummer (06331 802158); wie so mir von Ihnen
von der Teamleiterin mitgeteilt !!! Dort finden Sie auch die
Angaben (AZ) der DKV Seguros, sowie die jeweiligen
"Ansprechpartner" (IHRE PARTNER IM RAHMEN DER
BEANTRAGTEN AMTSHILFE, Frau Rumpf !!!). Mehr an Unterlagen
habe ich nciht.
Was heißt hier "Überprüfungsantrag
bei der AOK nochmals zu stellen und umgehend die geforderten
Nachweise dort vorzulegen" ?!
A : Habe ich diesen Antrag auf Anraten einer Richterin vom LSG
RLP schon gestellt. Und mittlerweile auch alle mir verfügbaren
Nachweise dort eingereicht. Undauf Ihre verlangen, wie Ihnen
ja schon mitgeteilt, bei der AOK dann nochmals nachgereicht
!!!
B : Ich habe keinen Versicherungspolice oder sonstige
schriftliche Unterlagen. Wie vielleicht noch in Erinnerung ?!
Meine EX hat mich damals auf Teneriffa ganz 'herrlich
abgezogen'. Klar Deutsch: In betrügerischer Absicht mein Erbe
vereinnahmt ! All meine Unterlagen, Hausrat, PC etc. ist dabei
radikal den Bach herunter gegangen. Weg! Ablauf: Ley Orgánica
de Medidas de Protección Integral contra la Violencia de
Género. Anzeige wegen häuslicher Gewalt in Form eine in
Spanien so allgemein bekannten 'Denuncia Falsa', wegen
angeblichem hingebungsvollem Würgen (ohne Würgemale). Ihr
damals anwesender kubanischer Freund, unser gemein samer
Mitbewohner, konnte das auch bestätigt und war zum Zeitpunkt
des so dargestellten Vorfall im Haus. Er wurde nicht vom
Gericht als Zeuge angehört !!! Auich das nachweisbaren
Schulden waren niemals Thema in diesen 4 verschiedenen
Verhandlungen. Und JA. Ich funktioniere einigermaßen 'auf
Zack', wenn ich im Knast bin oder davon bedroht akut bin. Die
Schwägerin ( hat mir sehr geholfen) und mich direkt nach
dieser Anzeige und auch nach der Zeit im Gefängnis bei
sich zu Hause auf El Hierro in ihrem Haus aufegnommen und
teilweise auch über Wochen durch gefüttert !!!
LIVG. Allgemein in Spanien bekannt !!! + !
UNTERLAGEN (teilweise) : http://
volcansolymar.org/ley02
Anzeige (auch ohne Zeugen möglich) genügt. Resultat: Eleganter
Rausschmiss aus dem gemeinsam bewohnten Haus, direkt Polizei,
direkt Gefängnis. In Anschluss dann Untersuchungshaft. 8
Monate. Dann entlassen. Und lt. der Schwägerin meiner EX auf
Teneriffa hat die Justiz das Verfahren mittlerweile nieder
gelegt. Das technische Problem bei LIVG. Das geht Alles sehr
schnell. Und als Mann hat man da überhaupt keine (~0) Chancemn
oder gar Möglichkeiten. Erst wird man abgeholt, dann sitzt man
bis zu Verhandlung in einer Zelle und dann wird man schuldig
gesprochen. Alllgemein bekannt in Spanien !!!
[
https://es.wikipedia.org/wiki/
Ley_Orgánica_de_Medidas_de_Protección_Integral_contra_la_Violencia_de_Género
]
Nein. Ich habe keine
Versicherungspolice oder sonstige schriftliche Unterlagen
!!!! + !
C. Das ist der AOK auch bekannt. Die haben die
Versicherungsnummer der Police (hat ca. 3 Monate gedauert da
in Spanien heran zu kommen), die jeweiligen Ansprechpersonen
auf Teneriffa und auch in Deutschland. Mehr kann ich da auch
nicht machen !!! + !
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
| Betreff: | Wagener Gesundheitskarte + AOK ! |
|---|---|
| Datum: | Tue, 29 Apr 2025 15:35:50 +0200 |
| Von: | Human <arno@humanearthling.org> |
| An: | Rumpf Manuela <Manuela.Rumpf@KV-KUS.de> |
D. Eben versucht den zuständigen
Sachbearbeiter, Herr Wagner in Pirmasens zu erreichen.
Ist ab 16ten wieder im Haus. Versuche es dann noch Mal. Der
Mann versteht auch nicht warum & weswegen das nicht klappt
!!!
E. IHRE MAIL 02.06.2025, 10:14
Als Argumentation für das
Bestehen eines Anspruches auf Wiederaufnahme in die gesetzliche
Krankenversicherung wird folgendes vorgebracht: Herr/ Frau X war
bis zur Verlegung des Wohnsitzes nach Spanien bei der XXX gesetzlich
krankenversichert. Es ist zu beachten, dass Zugang zur
öffentlichen Gesundheitsversorgung in Spanien für EU-Bürger dann
besteht, wenn sie sich mindestens 3 Monate in Spanien
aufgehalten und sich im Ausländerregister eingetragen haben und
beim Einwohnermeldeamt der spanischen Wohnsitzgemeinde
angemeldet haben. Es ist ferner zu berücksichtigen, dass in
Spanien eine Kombination zwischen der (kostenlosen) öffentlichen
Gesundheitsversorgung und privaten Zusatzversicherungen weit
verbreitet ist. Daher ist eine klare Zuordnung während des
Aufenthaltes in Spanien zum System der (rein) privaten
Krankenversicherung nicht möglich. Zudem gilt auf der Grundlage
von Art. 5 Buchst. b der Verordnung (EG) 883/04 zur
Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, dass
Sachverhalte oder Ereignisse, die nach den Rechtsvorschriften
des zuständigen Mitgliedsstaates Rechtswirkungen haben, von
einem anderen Mitgliedstaat so berücksichtigt werden, als ob sie
im eigenen Hoheitsgebiet eingetreten wären. Demnach muss der
Zugang zum System der Gesetzlichen oder privaten
Krankenversicherung in der Bundesrepublik beachtet werden.Da
somit keine eindeutige Zuordnung zum System der privaten
Krankenversicherung während des Aufenthaltes in Spanien möglich
ist, besteht seit der Rückkehr in die Bundesrepublik nach § 5
Abs. 1 Nr. 13 SGB V Versicherungspflicht in der Gesetzlichen
Krankenversicherung. Bitte teilen Sie mir den Sachstand Ihrer
Korrespondenz mit der AOK mit. Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
ZUM SACHVERHALT hier in Kusel:
Das habe ich bei dem Erstantrag auf Krankenversicherungsschutz
auch so dem Mitarbeiter der AOK in Kusel so bei der
persönichen Vorsprache mitgeteilt.
Nein. Keine dem deutschen Standard vergleichbaren
Versicherungsschutz. Die 'Versicherung' (mtl. ca. 40 €) dient
nur dazu die Chipkarte für das spanische Notunfallsystem
'Centro Salud' zu bekommen. Der Sachbearbeiter dann bei der
AOK: Ja, denn müssen sie hier bei "private KV" das Häkchen
setzen. Etc. USW!
1. Ich war weder gesetzlich, noch privat, in einem
Vertragsverhältnis dem deutschen Krankenversicherungsschutz
vergleichbar !!! + !
Ich möchte Sie nochm als auffordern im Rahmen der so bereits
beantragten Amtshilfe der Sache nun endlich ein Ende zu
bereiten.
SCHRITT 1: Als hierbei zuständiger Leistungsträger fordere ich
Sie hiermit auf eigenständig bei der AOK eine
Überprüfungsantrag zu stellen und eine Stellungsnahme der
hierbei Verantwortlichen einzufordern. Bei mir wird auf Mail
oder eben postalische Schreiben (nachweisbar) nicht
geantwortet !!! + !
Hochachtungsvoll + MfG
Arno Wagener
Guten Tag Herr Wagener,
ich habe zwischenzeitlich die Rückmeldung der AOK bekommen, dass ein Überprüfungsantrag nur erfolgen kann, wenn Sie die geforderten Nachweise vorlegen. Da Sie dies bislang nicht getan hätten, bleibe es bei der Ablehnung der Versicherungspflicht aus 2019.
Aktuell übernehmen wir die Behandlungskosten im Rahmen der Krankenhilfe gem. §§ 47 ff SGB XII. Hier werden lediglich die Kosten von absolut notwendigen und unabweisbaren Krankenbehandlungen übernommen, da die Aufnahme in ein Versicherungsverhältnis bei der AOK unseres Erachtens vorrangig ist!!!! Ich fordere Sie daher auf den Überprüfungsantrag bei der AOK nochmals zu stellen und umgehend die geforderten Nachweise dort vorzulegen.
Gemäß § 60 des Sozialgesetzbuches I (SGB I) sind Sie verpflichtet alle Tatsachen anzugeben und mit entsprechenden Nachweisen zu belegen, die für die Leistung erheblich sind.
Sofern Sie diesen Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, kann die Sozialleistung gem. § 66 SGB I versagt werden. Die Versicherungspflicht bei der AOK ist vorrangig vor den Leistungen gem. §§ 47 SGB XII, daher ist es WICHTIG, dass Sie Ihren Mitwirkungspflichten nachkommen. Zudem liegt es auch in Ihrem Interesse, dass das Versicherungsverhältnis bei der AOK endlich bestätigt werden kann. Damit sind deutliche Vorteile für Sie verbunden, insbesondere auch, was den Zahnersatz betrifft.
Ich hatte Ihnen darüber hinaus eine Argumentationsvorlage gegenüber der AOK zugesandt, da in einem gleichgelagerten Fall die Aufnahme unter Berücksichtigung der angeführten Argumente gewährleistet werden konnte. Gerne kann ich Ihnen diese nochmals zukommen lassen, damit Ihr Antrag entsprechend untermauert werden kann.
Der Kostenvoranschlag hinsichtlich des Zahnersatzes wurde an einen Gutachter übersandt. Eine Rückmeldung liegt bislang nicht vor.
Ich hoffe, dass wir die Angelegenheit bald geklärt bekommen, zumal wir doch die gleichen Interessen verfolgen.
Viele Grüße
i.A. Manuela Rumpf
Referatsleiterin
______________
Kreisverwaltung Kusel
Abteilung 4 – Jugend und Soziales
Referat 41 - Sozialhilfe, Haushaltsüberwachung
Trierer Str. 49-51
66869 Kusel
Tel.: 06381/424-349
Fax: 06381/424-50-349
Unsere Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier: https:// landkreis-kusel.de/info/datenschutz.html
Von: Human <arno@humanearthling.org>
Gesendet: Donnerstag, 5. Juni 2025 13:17
An: Rumpf Manuela <Manuela.Rumpf@KV- KUS.de>
Betreff: Re: WG: Argumentation gegenüber der AOK
Hallo Frau Manuela Rumpf . . .
Ich habe deswegen schon versucht Sie telefonisch zu erreichen ...
Die Zahnärztin - so das Verlauten von Frau Nowrotek - benötigt noch die Bestätigung der Übernahme der Behandlungskosten betreffend dem Zahnersatz vom Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel.
Zu Ihrer Information. Da sind jetzt 2 breite Lücken beidseitig in der Mitte.
Insoweit sollte das auch umgehend erledigt werden. Mal wieder kräftig zubeißen können.
MfG
Arno Wagener
: P S :
Ich schreibe das ja zumeist immer so im (doch eher offiziellen) Schriftverkehr mit Briefkopf etc. @ Landkreis + Kreisverwaltung Kusel' = Jobcenter/Sozialamt <kv- kusel@poststelle.rlp.de> . . .» Lasse uns den Takt ändern ! «
— The 5th Element —
Bzw.:| Change the Beat ! |
: 5th Element :
» Let's change the beat ! «
» If it's war they want, it's war they'll get ! «
Es ist nun soweit !!! + !
Nur damit Ihr Damen im Sozialamt, schließlich seid Ihr ja irgendwie 'zwangsverpflichtet' entsprechende Eingaben meiner Person dann auch lesen / bearbeiten zu müssen, das dann nicht vollkommen falsch versteht . . .
Ein Telefonat zwischen uns - nächste Woche ?! - wäre da sicherlich hilfreich, um etwaige Missverständnisse im Vorfeld des Geschehen präventiv im Rahmen der so von mir benannten "Mängelbeseitigungsbestimmungen" zu beseitigen . . .
Noch einen schönen Tag. Und dann kommt ja auch bald das Wochenende.Tja. Das war es auch schon für den heutigen Tag !
Ich schicke das incl. etwaiger Tippfehler und möglicher orthographischer Mängel jetzt einfach mal los.
Am 02.06.2025 um 15:59 schrieb Human:
Frau Rumpf . . .
Schon längst gemacht.
Keine Hilfestellung möglich . . .
Bis hoch in die "Chefetage" i.d.S. Armut und Gesundheit in Deutschland e.V. und Caritasverband.
Bzw. auch mit dem 'Oberguru' dieser sicherlich zu bejahenden Initiative : Prof. Dr. Gerhard Trabert . . .
Der Fokus in der Tätigkeit liegt primär in der Asylantenproblematik. Erwerbslose interessieren da nicht !!!
Das wurde Ihnen, also Sozialamt der Kreisverwaltung Kusel, schon mehrfach mitgeteilt.
UND JA. Ich bin mir vollkommen der Tatsache bewusst, dass ich da kein Einzelfall bin . . .
Lt. Sozialverbände ca. 800.000 Menschen in Deutschland sind von dieser Selbstverwaltung der Krankenversicherungskonzerne betroffen.
Wesentlich für Ihre Arbeit: Warum berührt die Sozilagerichtsbarrkeit nicht diesen Sachverhalt und weigert sich den Sachverhalt zu verhandeln.
Und bei Ihnen bzw. mir ganz perönlich : Die elektronische Gesundheitskarte für meine Person !!! + !
Das mögen vielleicht Ihre Vorgesetzten nicht. Aber es ist Recht und Ornung . . .
Und nun einmal sogar gesetzlich verpflichtend für Ihre Amtstätigkeit ...
MfG
Arno Wagener
: P S :
Etwas zum Anhören ? + ! ( Jeweils 5 - 6 Minuten )
[ http:// citizennet.de/media/audio/audio_lister.php ]
Offenes Verzeichnis wegen den Buchprojekten meiner Person.
Amma Shanti (Ayurveda) und HvB (Hildegard von Bingen) wird Ihnen gefallen !.
Und das hier ist für die werten Damen und Herren Richter*Innen . . .
[ http:// citizennet.de/media/audio/. %C3%87er%20Lerocks%20qpg_LAW.mp3 ]Am 02.06.2025 um 10:14 schrieb Rumpf Manuela:
Guten Tag Herr Wagener,
ich wollte mich bei Ihnen melden, da ich einen ähnlich gelagerten Fall hinsichtlich der Krankenversicherungsproblematik habe.
Die betreffende Person war ebenfalls in Spanien privat versichert und kämpft nun mit der gesetzlichen Krankenkasse um die Wiederaufnahme, da bei dieser das letzte Versicherungsverhältnis vor der Ausreise nach Spanien bestand.
Hilfreiche Unterstützung leistet hier die Clearingstelle in Mainz. Vielleicht können Sie sich auch mal dorthin wenden.
Clearingstelle Krankenversicherung RLP
c/o Armut und Gesundheit in Deutschland e.V.
Zitadelle 1, Bau F
55131 Mainz
Tel.: 06131/6198611 oder 0174/7798987
E- Mail: kontakt@cskv- rlp.de
Homepage: CSKV-rlp.de
Als Argumentation für das Bestehen eines Anspruches auf Wiederaufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung wird folgendes vorgebracht:
Herr/ Frau X war bis zur Verlegung des Wohnsitzes nach Spanien bei der XXX gesetzlich krankenversichert. Es ist zu beachten, dass Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung in Spanien für EU-Bürger dann besteht, wenn sie sich mindestens 3 Monate in Spanien aufgehalten und sich im Ausländerregister eingetragen haben und beim Einwohnermeldeamt der spanischen Wohnsitzgemeinde angemeldet haben. Es ist ferner zu berücksichtigen, dass in Spanien eine Kombination zwischen der (kostenlosen) öffentlichen Gesundheitsversorgung und privaten Zusatzversicherungen weit verbreitet ist. Daher ist eine klare Zuordnung während des Aufenthaltes in Spanien zum System der (rein) privaten Krankenversicherung nicht möglich. Zudem gilt auf der Grundlage von Art. 5 Buchst. b der Verordnung (EG) 883/04 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, dass Sachverhalte oder Ereignisse, die nach den Rechtsvorschriften des zuständigen Mitgliedsstaates Rechtswirkungen haben, von einem anderen Mitgliedstaat so berücksichtigt werden, als ob sie im eigenen Hoheitsgebiet eingetreten wären. Demnach muss der Zugang zum System der Gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung in der Bundesrepublik beachtet werden.
Da somit keine eindeutige Zuordnung zum System der privaten Krankenversicherung während des Aufenthaltes in Spanien möglich ist, besteht seit der Rückkehr in die Bundesrepublik nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Bitte teilen Sie mir den Sachstand Ihrer Korrespondenz mit der AOK mit.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Viele Grüße
i.A. Manuela Rumpf
Referatsleiterin
______________
Kreisverwaltung Kusel
Abteilung 4 – Jugend und Soziales
Referat 41 - Sozialhilfe, Haushaltsüberwachung
Trierer Str. 49-51
66869 Kusel
Tel.: 06381/424-349
Fax: 06381/424-50-349
Unsere Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier: https:// landkreis-kusel.de/info/datenschutz.html
| Betreff: | Wagener / DVK + Klage und so ... |
|---|---|
| Datum: | Mon, 5 Jun 2023 14:32:17 +0200 |
| Von: | Human <arno@humanearthling.org> |
| An: | AOK Herr Gerhard Wagner <gerhard.wagner@rps.aok.de> |
Hallo Herr Gerhard Wagener ...
Unser Gespräch am Telefon . . .
Im Anhang der Mail das Schreiben von der DKV.
Die Daten der Sachbearbeiterin :
Frau Müller
Aachener Straße 300
50933 Köln
Tel 0221 578 3846
Fax 0221 578 6000
theresa.mueller@ergo.de
Die Daten der DKV Seguros :
DKV Seguros -> 01/04/2018
Póliza 37 000 25857 DKV Integral Copago Complet
KLAGE : STICHWORT(e) :
Anhängiges Verfahren . . .
Das es sich ja im Umgang Bürger / AOK um ein
sozialversicherungspflichtiges Verhältnis mit einem
"Träger der öffentlichen Gewalt" handelt sollte diese
Argumentation beim Landessozialgericht funktionieren. Wenn
ich also in dem Sinne
zargumentieren kann - das geht eigentlich auch ohne
schriftliche Bestätigung als Nachweis -
und wenn Sie als hierbei zuständiger Sachbearbeiter
erklären, dass die Angelegenheit KV noch bei der AOK in
der Schwebe, i.d.S. eben anhängig ist, müsste das als
ausreichende Argumentation beim LSG und ebenso wegen der
Gesundheitshilfe beim Sozialamt eigentlich klappen . . .
Diese ganz Prüfung beim LSG RLP, in der Situation
"wahnhaftes Querulantentum" ist mit diesem juristischem
Maulkorb auch die Forderung eines PKH-Antrag insoweit
"wahnhaft", zieht sich ganz locker ein paar Monate hin.
Wenn das Verfahren also so lang 'schweben' kann wäre das
dabei wirklich ideal ...
Und letztendlich geht es jetzt um "Lobbyarbeit" und
eigentlich sollte da auch die Clearingstelle
Rheinland-Pfalz etc. Interesse zeigen !
Mit einem kompetenten und ebenso motivierten Anwalt ist
dann auch diese "Querulanz" schnell ein "Auslaufmodel".
Nochmals Danke für's Zuhören und den Gedankenaustausch.
Auch wenn ich dabei viel geredet habe . . .
MfG
Arno Wagener
| Betreff: | 37 000 25757 ¡! COBERTURA DE SEGURO en TENERIFE ¿? CRM:0223352 |
|---|---|
| Datum: | Thu, 18 Mar 2021 09:56:30 +0000 |
| Von: | Atención Cliente Tenerife <AtencionCliente.Tenerife@dkvseguros.es> |
| An: | arno@humanearthling.org <arno@humanearthling.org> |
: D E :
Sehr geehrte Damen und Herren ...
Ich bitte Sie mit Respekt, die Gesundheit und das
Wohlbefinden eines deutschen Bürgers zu schützen.
Bitte antworten Sie auf diese Mail !
Bei einem Telefonat im März / April 2020 mit einem
Mitarbeiter Ihrer Versicherung wurde mir
mitgeteilt, dass keine Unterlagen zu meiner Person
vorhanden sind. Ein Mitarbeiter der AOK hat mir
aber kürzlich mitgeteilt, dass ich jedoch in der
"Bringschuld" bin und einen entsprechenden
Nachweis erbríngen muss.
Deshalb dieses Schreiben und die Anfrage wegen
einem angeblich lt. Aussage meiner ehemaligen
Lebensgefährtin, Fr. Ulrike Schneider, bestehenden
Versicherungsverhältnis bei Ihrem Unternehmen.
Ich habe niemals Leistung bei Ihrem Unternehmen in
Anspruch genommen.
Brauche aber jetzt diesen 'Negativ-Bescheid' für
die AOK.
c / o Finca Casita Verde
58 Calle la Degollada
ES - 38589 Arico el Viejo
Province Santa Cruz de Tenerife, Islas Canarias
Mit freundlichem Gruß ...
Arno Wagener
| Betreff: | VERSICHERUNGSSCHUTZ auf TENERIFE |
|---|---|
| Datum: | Fri, 12 Feb 2021 10:53:23 +0100 |
| Von: | Human <arno@humanearthling.org> |
| An: | DKV Seguros Tenerife <AtencionCliente.Tenerife@dkvseguros.es>, AOK Oliver Eis <oliver.eis@rps.aok.de> |
| Betreff: | Arno Wagener /// Service-Nr. 53 230659 W 018 /// K-Nr. 6594 |
|---|---|
| Datum: | Fri, 22 Jan 2021 11:17:13 +0100 |
| Von: | Human <arno@humanearthling.org> |
| An: | Herr Gerd Dauenhauer <firmenkunden.ps@service.rps.aok.de>, Herr Dietmar Ohler <dietmar.ohler@rps.aok.de>, Frau Daniela Lettang C / O <jobcenter-m&i@kv-kus.de> |
| Betreff: | Arno Wagener /// Service-Nr. 53 230659 W 018 |
|---|---|
| Datum: | Mon, 25 Nov 2019 23:36:06 +0100 |
| Von: | Human <arno@humanearthling.org> |
| An: | Herr Gerd Dauenhauer <firmenkunden.ps@service.rps.aok.de>, Herr Dietmar Ohler <dietmar.ohler@rps.aok.de> |
Sehr geehrter Herr Gerd Dauenhauer und Herr Herr Dietmar Ohler …
Als Anhang in dieser Mail die Schreiben an den 'Firmenkundenservice' der AOK und Herr Ohler von der Zweigstelle in Kusel. Und natürlich den ausgefüllten Fragebogen wegen den Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft bei der AOK.
Ich werde das Ganze dann noch unterschrieben bei der AOK in Kusel einreichen . . .
Hochachtungsvoll + MfG
Arno Wagener
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
| Betreff: | Krankenversicherung - Renteninformation - Sozialversicherungsausweis |
|---|---|
| Datum: | Thu, 17 Oct 2019 10:22:13 +0200 |
| Von: | Human <arno@humanearthling.org> |
| An: | AOK Rheinland-Pfalz <service@rps.aok.de> |
Sehr geehrte Damen und Herren . . .
Anmeldung zur gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung bei der AOK
| Betreff: | 37 000 25757 ¡! COBERTURA DE SEGURO en TENERIFE ¿? CRM:0223352 |
|---|---|
| Datum: | Thu, 18 Mar 2021 09:56:30 +0000 |
| Von: | Atención Cliente Tenerife <AtencionCliente.Tenerife@dkvseguros.es> |
| An: | arno@humanearthling.org <arno@humanearthling.org> |
: D E :
Sehr geehrte Damen und Herren ...
Ich bitte Sie mit Respekt, die Gesundheit und das
Wohlbefinden eines deutschen Bürgers zu schützen.
Bitte antworten Sie auf diese Mail !
Bei einem Telefonat im März / April 2020 mit einem
Mitarbeiter Ihrer Versicherung wurde mir
mitgeteilt, dass keine Unterlagen zu meiner Person
vorhanden sind. Ein Mitarbeiter der AOK hat mir
aber kürzlich mitgeteilt, dass ich jedoch in der
"Bringschuld" bin und einen entsprechenden
Nachweis erbríngen muss.
Deshalb dieses Schreiben und die Anfrage wegen
einem angeblich lt. Aussage meiner ehemaligen
Lebensgefährtin, Fr. Ulrike Schneider, bestehenden
Versicherungsverhältnis bei Ihrem Unternehmen.
Ich habe niemals Leistung bei Ihrem Unternehmen in
Anspruch genommen.
Brauche aber jetzt diesen 'Negativ-Bescheid' für
die AOK.
c / o Finca Casita Verde
58 Calle la Degollada
ES - 38589 Arico el Viejo
Province Santa Cruz de Tenerife, Islas Canarias
Mit freundlichem Gruß ...
Arno Wagener
| Betreff: | VERSICHERUNGSSCHUTZ auf TENERIFE |
|---|---|
| Datum: | Fri, 12 Feb 2021 10:53:23 +0100 |
| Von: | Human <arno@humanearthling.org> |
| An: | DKV Seguros Tenerife <AtencionCliente.Tenerife@dkvseguros.es>, AOK Oliver Eis <oliver.eis@rps.aok.de> |
| Betreff: | Arno Wagener /// Service-Nr. 53 230659 W 018 /// K-Nr. 6594 |
|---|---|
| Datum: | Fri, 22 Jan 2021 11:17:13 +0100 |
| Von: | Human <arno@humanearthling.org> |
| An: | Herr Gerd Dauenhauer <firmenkunden.ps@service.rps.aok.de>, Herr Dietmar Ohler <dietmar.ohler@rps.aok.de>, Frau Daniela Lettang C / O <jobcenter-m&i@kv-kus.de> |
| Betreff: | Arno Wagener /// Service-Nr. 53 230659 W 018 |
|---|---|
| Datum: | Mon, 25 Nov 2019 23:36:06 +0100 |
| Von: | Human <arno@humanearthling.org> |
| An: | Herr Gerd Dauenhauer <firmenkunden.ps@service.rps.aok.de>, Herr Dietmar Ohler <dietmar.ohler@rps.aok.de> |
Sehr geehrter Herr Gerd Dauenhauer und Herr Herr Dietmar Ohler …
Als Anhang in dieser Mail die Schreiben an den 'Firmenkundenservice' der AOK und Herr Ohler von der Zweigstelle in Kusel. Und natürlich den ausgefüllten Fragebogen wegen den Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft bei der AOK.
Ich werde das Ganze dann noch unterschrieben bei der AOK in Kusel einreichen . . .
Hochachtungsvoll + MfG
Arno Wagener
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
| Betreff: | Krankenversicherung - Renteninformation - Sozialversicherungsausweis |
|---|---|
| Datum: | Thu, 17 Oct 2019 10:22:13 +0200 |
| Von: | Human <arno@humanearthling.org> |
| An: | AOK Rheinland-Pfalz <service@rps.aok.de> |
Sehr geehrte Damen und Herren . . .
Anmeldung zur gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung bei der AOK